Feuerwerkverkauf
Sylvester 2025
29.12.25 / 14-17Uhr
30.12.25 / 11-17Uhr
31.12.25 / 11-17Uhr
wir sehen uns in Binningen
Unrealistisches Flächenkonzept
In Binningen steht bald eine Abstimmung zur Initiative «Feuerwerk mit Augenmass» und dem Gegenvorschlag des Gemeinderats an. Beide mögen gut gemeint sein – objektiv betrachtet sind sie nicht durchdacht.
Die Initiative will das Abbrennen von Feuerwerk nur noch auf maximal vier Flächen à 1’000 m² erlauben. Rein rechnerisch: 1’000 Binninger wollen feiern, also 250 Personen pro Platz. Kommt jemand mit einem Vulkan oder einer Rakete der Kategorie F3 mit 20–50 m Sicherheitsabstand, müssen zuerst alle das Feld räumen – oder sehe ich das falsch? In Menschenansammlungen ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich verboten, da dies eine erhöhte Gefahr für Personen darstellt. Sicherheitsvorschriften verhindern Bewilligung
Wesentlich ist, dass beim Abbrennen von Feuerwerk gemäss Bundesamt für Polizei (fedpol) zwingend drei Zonen einzurichten sind:
• Feuerzone (Abschusszone)
• Sicherheitszone (Gefahrenbereich)
• Zuschauerzone (sicherer Bereich)
Diese Zoneneinteilung ist Vorgabe für alle bewilligungspflichtigen Veranstaltungen und wird von Suva, BFU, Polizei und Feuerwehren so verlangt. In Menschenmengen ist sie gar nicht umsetzbar – weshalb dort kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Der Gemeinderat dürfte solche vier Plätze also gar nicht bewilligen. Mogelpackung und Unkenntnis der Kategorien
Hinzu kommt: Bei der Initiative ist Art. 8.1 eine Mogelpackung – schwammig formuliert, aber faktisch wird damit (auch am Nationalfeiertag) alles bewilligungspflichtig, was in der Luft explodiert oder ein Bouquet macht, ob mit oder ohne Knall.
Der Gegenvorschlag ist grundsätzlich einwandfrei und unterstützungswürdig, will aber nur noch Kat. F1/F2 zulassen – also keine Vulkane, keine Sonnenräder. Das zeugt von Unkenntnis der Kategorien. Dann kommen 100 bis 200 Vulkan-Bewilligungen, die der Gemeinderat höchstpersönlich behandeln müsste. Was es wirklich braucht
Beides geht am Ziel vorbei. Was es braucht, ist Rücksicht, Aufklärung – und punktuelle, wie bereits bestehende Verbotszonen bei Waldrand, Bauernhöfen oder beim Zolli. Oder auch ein Merkblatt wie es der Kanton Luzern hat.
Darum: Nein zu Initiative und Gegenvorschlag – Ja zu Vernunft.